>> Home
Wie ein Kind
zwischen alle
Fronten gerät
Pflegelternschaft, Jugendamt, und
die Gerichte: Das Schicksal von
Anthony D. hat sich zu einem
menschlichen Drama entwickelt.
Die Geschichte, um die es hier geht, "tragisch" zu nennen, ist nicht übertrieben. Sie beginnt am 25. April 1996. Der Geburtstag des kleinen Anthony (alle abgekürzten Namen der Redaktion bekannt), der unehelich bei seiner Mutter Marion D. aufwächst. Anthony D. ist aus diesem Grund auch von Geburt an beim Jugendamt des Landkreises gemeldet, das die Amtspflegschaft für den Jungen übernimmt.
Vielleicht hat alles damit angefangen. Mit Sicherheit aber im Mai 1996, als Marion D. an Krebs erkrankt, eine Behandlung im Mutterkrankenhaus Trier beginnen muss. Sie bittet ihre Schwester Petra K. und den Schwager Albert K.: Helft mir, kümmert euch um das Baby. Das tun die beiden gern. Sie sind kinderlos, und in den eineinhalb Jahren die Anthony bei ihnen bleiben wird, wird ihnen der Junge ans Herz wachsen. Ein "enges, nahezu mütterliches Verhältnis zu Anthony" seitens der 28-Jährigen und des 30-Jährigen, eine "liebevolle Umgebung" wird den beiden am 13. Januar 1998 Dr. med. W. Dornoff, Chefarzt der Radio-Onkologie im Mutterhaus, schriftlich zur Vorlage beim Jugendamt in Bitburg bescheinigen. Fast täglich fahren die Zwei mit dem Jungen von Bitburg nach Trier zur Mutter und zurück. Doch die Hoffnung auf Heilung erfüllt sich nicht. Marion D. ahnt es. Am 15. September 1997 setzt sie ihr Testament auf. Ihr letzter Wille: Ihr Sohn soll bei Petra K. und Albert K. ein neues Zuhause finden. "Ja", sagt Petra K., "wir hätten ihn adoptiert. Wir wollten keine Vormundschaft. Wir hätten ihm Liebe gegeben".
"Der Kinderschutz steht im Vordergrund"
Dann überstürzen sich die Ereignisse. Am 30. Oktober 1997 stirbt die Großmutter von Marion D. und Petra K. Am 11. November erliegt Marion D. ihrem Krebsleiden. Das ist zu viel für das Ehepaar K. Es bricht zusammen. Psychisch erschöpft werden die Beiden stationär aufgenommen. Den kleinen Anthony geben sie bei der Schwester von Albert K. ab.
Warum die Frau mit dem Jungen kurz nach dem 11. November 1997 beim Jugendamt auftaucht, das Kleinkind den Behörden überlässt, wird sie am 18. November in einer Anhörung noch einmal erklären: "Sie sagte, die beiden sind mit der Erziehung überfordert", so Rechtsanwalt Wolfgang Simon, der das Ehepaar vertritt. Zu diesem Zeitpunkt, Mitte November, ist Anthony D. schon jenseits seines gewohnten Zuhauses. Eine Pflegefamilie im Südkreis hat ihn auf Bitten des Jugendamtes angenommen. Seitdem tickt für Albert und Petra K. die Uhr. "Mit jedem Tag, den der Junge bei den Pflegeeltern war, wurde der Gewöhnungseffekt größer". "Geschaffene Tatsachen", wie sie Simon bewertet. Anträge auf Übertragung der Vormundschaft auf Petra und Albert K. werden vom Amtsgericht Bitburg abgewiesen. Und ein psychologisches Gutachten vom 27. Mai 1998, im Auftrag des Amtsgerichtes, attestiert Albert und Petra K. "bedingt erziehungsfähig zu sein".
Stephan Schmitz-Wenzel, zuständiger Dezernent der Kreisverwaltung: "Gründe für die Abgabe des Kindes an die Pflegeltern waren ausreichend gegeben. Der Kinderschutz steht im Vordergrund". Mehr kann Schmitz-Wenzel aus Datenschutzgründen nicht sagen. Aktenkundig beim Amtsgericht am 28. Oktober 1998 gibt das Ehepaar auf. "Wir haben ein Jahr lang gekämpft. Zum Wohle des Kindes sind wir mit dem Verbleib bei den Pflegeltern einverstanden", so Petra K. der Wunsch der verstorbenen Mutter - er spielt keine Rolle mehr. Anthony D, wird von dem Kampf um seine "richtigen" Eltern nichts mitbekommen haben. Ob allerdings das, was seitdem passiert ist, ebenfalls spurlos an ihm vorübergeht? Zum Streitpunkt, trotz zweier weiterer Beschlüsse des Amtsgerichtes, zuletzt am 21. Juli dieses Jahres, wird das Besuchsrecht, das Albert und Petra K. einfordern. Wenigstens ihn sehen wollen die beiden. Er ist ihnen ans Herz gewachsen.
Surreale Szenen im Lünebacher Zoo
Gegen richterlicherseits angeordnetes monatliches Recht auf Visite (sonntags, 14 bis 18 Uhr) wehren sich die Pflegeeltern, unterlaufen Termine, sind in diesem Herbst verreist. Die per Gerichtsbeschluss angeordnete Hinweispflicht auf die Abwesenheit wird ignoriert, so das Ehepaar K. Surreale Szenen spielen sich ab: Am 23. Oktober dieses Jahres fahren die vier Eltern-Anwärter, eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und der Junge in den Lünebacher Zoo. Kind vor Tieren mit Bodyguards. Auch am Samstag vor Nikolaus ist so ein Tag. Albert und Petra K. reisen mit dem Taxi an. Einen eigenen Wagen können sich die Zwei nicht leisten. Sie müssen unverrichteter Dinge wieder zurück. Pflegeeltern und Jugendamt verweigern jeden Kontakt zu dem Jungen. Er wolle die beiden nicht sehen. "Auch nicht ‚Hallo sagen'", so Albert K.
Gründe? Klar ist, das sich das vom Jugendamt mit der Erziehung betraute Ehepaar bedrängt fühlt. Besuchskontakte zu Albert und Petra K. sollen auf das absolute Minimum beschränkt werden. "Unumstößliche Forderungen", nennen die beiden das vor Gericht. "Wie wenig Selbstvertrauen muss eine Pflegemutter haben, die glaubt, Verwandte könnten in vier Stunden pro Monat das an Erziehung zunichte machen, was sie in 716 Stunde pro Monat an Erziehung und Pflege in ihr Pflegekind investiert haben", schreibt das Vormundschaftsgericht im Beschluss vom 21. Juli.
Das Ehepaar G. geht nun in die nächste Instanz. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wird entscheiden. Darüber, wann Albert und Petra K. Anthony D. wie lange sehen dürfen.
Wie es dem Dreijährigen bei all dem geht? "Wir wissen es nicht, wir dürfen ihn noch nicht einmal anrufen", so Petra K. Sein Nikolaus-Geschenk haben sie dem Kind am vergangenen Samstag dann "einfach vor die Haustür" bei den Pflegeeltern gelegt.
Ein Besuchsrecht stand ihnen auch heute zu. Als Ersatz für den geplatzten Termin. Er wurde auf Anordnung des OLG ausgesetzt. Das Wohl des Kindes steht für das Bitburger Jugendamt im Vordergrund. Die Behörde könnte den Jungen an eine neue Familie weitergeben, wenn sie das Gefühl hat, dass die beiden Parteien keine Lösung finden, um Anthony aus der Schusslinie zu nehmen.
Die Pflegeeltern waren gegenüber dem TV zu keiner Auskunft bereit.
Trierischer Volksfreund - 1999
 
 
>> Top
>> Impressum & Datenschutz